Datenverarbeitung
amber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach den Anweisungen seiner Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen.
Umfang und Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Die Kunden bleiben für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der über die Plattform durchgeführten Verarbeitungsvorgänge verantwortlich.
Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten können gehören:
personenbezogene Stammdaten
Kommunikationsdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen
Vertragsstammdaten
Abrechnungs- und Zahlungsdaten
Planungs- und Steuerungsdaten
Informationen, die von Dritten oder aus öffentlichen Verzeichnissen stammen
Zu den betroffenen Personen können gehören:
Kunden
Interessenten
Mitarbeiter
Lieferanten
Vertriebsmitarbeiter
Ansprechpartner
Da bestimmte personenbezogene Daten als Nebenprodukt der Dienstleistungsnutzung anfallen können, lassen sich die genauen Kategorien der betroffenen Personen nicht immer im Voraus bestimmen und können im Einzelfall weiter gefasst sein.
Kunden können Anweisungen bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten erteilen, einschließlich Berichtigung, Löschung und Einschränkung. Sollte eine Anweisung im Widerspruch zum geltenden Datenschutzrecht zu stehen scheinen, kann ihre Ausführung ausgesetzt werden, bis sie bestätigt oder geändert wurde.
Zum Schutz personenbezogener Daten werden gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Diese Maßnahmen können im Laufe der Zeit aktualisiert werden, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht gemindert wird. Das Informationssicherheits-Managementsystem ist nach ISO 27001 zertifiziert.
Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR erfolgen nur, wenn die geltenden Anforderungen gemäß Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten und Datenträger zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Anfrage kann ein dokumentierter Nachweis über die Löschung vorgelegt werden. Die Geheimhaltungspflichten gelten so lange, wie personenbezogene Daten, die von Kunden erhalten oder für diese erhoben wurden, im Geltungsbereich verbleiben.
Die Erbringung der Dienstleistungen kann unter Einbeziehung von Unterauftragsverarbeitern erfolgen. Kunden werden im Voraus über beabsichtigte Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern informiert und können innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sofern ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vorliegt. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gilt die Änderung als genehmigt. Alle Unterauftragsverarbeiter sind an Verpflichtungen gebunden, die den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Unterauftragsverarbeiter
* Optionale Dienstleister
Optionale Dienstleister können je nach den genutzten Diensten und Funktionen aktiviert oder deaktiviert werden.
Nicht jeder Dienst eines Drittanbieters stellt eine Unterauftragsvergabe dar. Reine Nebendienstleistungen wie Post-, Transport-, Versand-, Reinigungs- oder Telekommunikationsdienste ohne direkten Bezug zur Erbringung von Kundendienstleistungen gelten nicht als Unterauftragsvergabe. Wartungs- und Testdienstleistungen können als Unterauftragsvergabe gelten, sofern sie sich auf IT-Systeme beziehen, die zur Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden.